Aller Voraussicht nach werden dem neuen Bundestag mehr Abgeordnete angehören als in den letzten vier Legislaturperioden. Zudem wird es wohl erstmalig in der Geschichte der Bundesrepublik ein sieben Parteien-Parlament mit sechs Fraktionen geben. Lernen Sie alle Personen kennen, die vermutlich ab Oktober dem neuen Parlament angehören werden und schauen Sie nach, wer schon sehr lange im Bundestag sitzen würde.

Was bedeuten die verschiedenen Filter-Ebenen?

Sie haben die Möglichkeit, die prognostizierten Mitglieder unseres Parlamentes nach verschiedenen Merkmalen zu filtern. So können Sie zum Beispiel erfahren, wer das Direktmandat eines der 299 Wahlkreise gewinnen und wer über die Landesliste der Partei in den Bundestag einziehen könnte. Auch ein isolierter Blick auf einzelne Bundesländer ist möglich, in dem Sie einfach in die Suche das gewünschte Bundesland eingeben. Ebenso haben Sie hier die Möglichkeit, durch Eingabe ihrer Postleitzahl den Gewinner ihres ausgewählten Wahlkreises zu finden.

Unter “Bundestagserfahrung” haben Sie zudem die Möglichkeit, das Parlament nach der Anzahl der Legislaturperioden zu sortieren. So können Sie selbst entdecken, wer noch nie im Bundestag war und wer hingegen schon sehr lange dem Parlament angehören würde. Dabei haben wir auch in die Vergangenheit geschaut. So werden Sie sehen, dass beispielsweise einige der FDP-Kandidierenden bereits 2009 und davor Bundestagsabgeordnete waren.

Was bedeuten die Farben in der Grafik?

Wir haben jeder Partei bzw. Fraktion eine naheliegende Farbe zugeordnet: CDU/CSU (Union) Schwarz, SPD Rot, der Linken Lila, den Grünen Grün, der FDP Gelb und der AfD Blau.

Zieht ein Kandidat einer Partei nach aktuellem Stand in den Bundestag ein, dann wird dieser in der Grafik in Form eines Kreises in der jeweiligen Parteifarbe abgebildet. Per Klick erhalten Sie nähere Informationen über die Person selbst.

Es gibt Fehler oder Sie haben Nachfragen?

Wenn Sie Fehler entdecken oder Nachfragen zu den verwendeten Daten oder Modellen haben, melden Sie sich gerne bei uns unter wahl@tagesspiegel.de oder mail@mandatsrechner.de

Wie sicher ist unsere Hochrechnung?

Da der In-or-Out-Faktor auf einer jeweils ungewichteten aktuellen Umfrage eines Institutes beruht, ist er als Momentaufnahme zu verstehen. Er trifft also eine Annahme darüber, wer in den Bundestag einziehen würde, wenn heute Bundestagswahlen wären.

Wie funktioniert die Ermittlung der Sitzverteilung?

In einem ersten Schritt wird die Verteilung der Direktmandate hochgerechnet. Wie dies funktioniert, können Sie hier nachlesen.

Zentraler Bestandteil des nächsten Schritts sind prognostizierte Ergebnisse der Parteien in den jeweiligen Bundesländern. Hierzu werden die die bundesweiten Umfragen auf die Länder umgelegt. Dabei dienen uns die Ergebnisse der Bundestagswahl 2013 als Grundlage.

Anschließend erfolgt die Berechnung der Sitzverteilung nach dem Wahlrecht, wie es bereits zur Bundestagswahl 2013 angewandt wurde. Dabei wird das Divisorverfahren/Iteratives Wahlzahlverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers angewendet. Für weitere Informationen kann hier eine Musterrechnung des Bundeswahlleiters eingesehen werden.

Da wir in der KandiDATENbank Informationen über Direktkandidierende und Listenplätze gesammelt haben, können wir nun jedem Sitz im Bundestag einen Kandidierenden oder eine Kandidierende zuweisen.

Wie sind wir mit Überhangs- und Ausgleichsmandaten umgegangen?

Die kurze Antwort: Überhangs- und Ausgleichsmandaten werden vollständig berücksichtigt.

Die längere Antwort: Hier gilt es zwei aufeinanderfolgende Schritte zu beachten. Im ersten Schritt werden die Mandate anhand der Bevölkerungszahl und nicht des Wahlergebnisses verteilt. Dabei wird geprüft, ob eine Partei in einem oder mehr Ländern Überhangmandate erhält. Trifft das zu, werden diese Überhangmandate zu den Mandaten der entsprechenden Landespartei hinzuaddiert. Im Anschluss werden all diese Mandate dann nochmals bundesweit für jede Partei zusammengezählt. So entsteht eine Mindestanzahl an Mandaten (oder Sitzen), die jeder einzelnen Partei zustehen.

Im zweiten Schritt werden die Mandate anhand der absoluten Stimmen an die Bundesparteien verteilt. Dabei kann der Fall eintreten, dass eine Partei bundesweit nicht so viele Mandate erhält, wie ihr nach der Mindestanzahl aus Schritt 1 zustehen würde. In einer solchen Situation wird die Zahl der Sitze im Bundestag so lange erhöht, bis jede Partei ihre jeweilige Mindestanzahl an Mandaten erreicht. So wird erreicht, dass zum einen jede Partei ihre Mindestanzahl an Sitzen erhält, aber zum anderen auch das Verhältnis der verschiedenen Parteien erhalten bleibt.

Was ist mit der Wahlbeteiligung?

Wir sind der Auffassung, dass bei der anstehenden Bundestagswahl, wie schon bei den letzten Landtagswahlen, mit einer höheren Wahlbeteiligung zu rechnen ist. Unser Modell stützt sich auf Annahme, dass die Wahlbeteiligung im Bund und in den Ländern im relativen Verhältnis zueinander konstant bleibt, berücksichtigt aber, dass es in den Wahlkreisen unterschiedliche Wahlbeteiligungen gibt.

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